Am Montag, dem 11. Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Das Tennisspielen ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Aus der am 5. Mai verabschiedeten Verordnung für den Freistaat Bayern und den allgemeinen Hygieneanforderungen lassen sich folgende Hygiene- und Verhaltensregen für Tennisanlagen ableiten.
Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen auf der Anlage von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist.
- Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Spieler und Erziehungsberechtigte
- Die 10 wichtigsten allgemeinen Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ausführliche und neueste Informationen zur Corona-Situation im Bayerischen Tennis-Verband (BTV) finden Sie hier.